Photovoltaik und Steuerrecht

Joern-Admin

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien finanziell zu fördern, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2022 einige Neuerungen im Bereich der Photovoltaik beschlossen. Um den Kauf attraktiver zu machen entfällt bspw. die 19% Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von Anlagen bis 30kWp auf Wohn- und Mischgebäuden. Ebenso entfällt die Versteuerung des verkauften Stroms in der Jahressteuererklärung für solche Kleinanlagen.
Diese und weitere finanzielle Förderungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen. Folgend stellen wir gerne die entsprechenden Informationen der offiziellen Stellen für Sie zu Verfügung: